"Selbstständige bzw. Unternehmer sind reich!"
"Den Selbstständigen geht’s gut!"
"Unternehmer müsste man sein …"
Solche Aussagen werden oft innerhalb der Gesellschaft getroffen. Sicherlich gibt es einige Unternehmer, insbesondere aus dem deutschen Mittelstand, die über große Einkommen und Vermögen verfügen. Doch dies geht in nahezu allen Fällen immer mit einem unerbittlichem Einsatz, Engagement und langen Arbeitstagen einher. Jedoch ist „der Unternehmer“, wie er in vielen Köpfen der Gesellschaft vorkommt, keineswegs die Regel.
In einem Bericht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt es: „Die Zahl der selbstständig Erwerbstätigen in Deutschland beläuft sich im Jahr 2016 auf insgesamt über 4 Millionen. Darunter sind 2,32 Millionen Solo-Selbstständige, also Selbstständige, die ihr Unternehmen ohne abhängig Beschäftigte betreiben. Die Zahl der Selbstständigen mit abhängig Beschäftigten beläuft sich im Jahr 2016 auf 1,83 Millionen.“
Demnach sind über die Hälfte der Unternehmer in Deutschland klassische Einzelkämpfer. Hier treffen die eingangs genannten und pauschalen Aussagen immer weniger zu. Insbesondere Solo-Selbstständige haben über ihr eigentliches Business hinaus noch diverse weitere Baustellen, um die sie sich kümmern müssen.
Viele Unternehmer investieren Teile ihres Verdienstes wieder in das eigene Unternehmen. Sei es, um Wachstum zu fördern oder Innovationen voranzutreiben. Andere wiederum verdienen gerade einmal so viel, dass es für das tägliche Leben reicht. Eine Mehrzahl hat dabei jedoch eins gemeinsam: Sie nutzen die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien und zahlen keine Beiträge mehr in das staatliche System ein.
➼ Altersvorsorge? – Darum kümmere ich mich später!
Oder aber:
➼ Mein Unternehmen ist meine Altersvorsorge, wenn ich es später verkaufe.
Diese Annahmen führen oftmals leider zu bösem Erwachen. Es wird schlussendlich doch zu spät mit der Vorsorge begonnen, oder das eigene Unternehmen kann später doch nicht für den Wunschpreis veräußert werden. Einige Unternehmer schätzen den Wert des eigenen Unternehmens leider höher ein, als tatsächlich realistisch.
Daraus resultiert, dass viele Selbstständige im Alter zu wenig Geld zur Verfügung haben. Renteneinkommen von < 1.000 € monatlich sind dabei keine Seltenheit. Hier setzt der Gesetzgeber nun an und möchte eine Vorsorgepflicht für Selbstständige auf den Weg bringen. Auf die Frage, ob trotz der Corona-Krise das Thema in diesem Jahr noch adressiert würde antwortet Prof. Claus Kriebel als Versicherungsexperte in einem Interview: „Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ist eines der Kernthemen im Koalitionsvertrag. Dass sie in diesem Jahr noch kommt, steht außer Frage. Ich glaube sogar, sie kommt schneller, als vielen Selbstständigen lieb ist. Schon am 7. April 2020 haben ja Ausschussmitglieder angekündigt, den eigentlich schon für das Frühjahr vorgesehenen Referentenentwurf direkt nach der Rückkehr eines einigermaßen normalen Alltags umzusetzen. Sobald die Corona-Krise in geregelten Bahnen läuft, kann das Gesetz innerhalb kürzester Zeit kommen. Und dann ist schnelles Handeln gefragt.“
Was gilt es, bei der bald kommenden Rentenpflicht zu beachten?
„Selbstständige sollten das Thema auf dem Schirm haben. Sie müssen sich Gedanken darüber machen, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten – oder doch lieber eine rentablere Alternative wählen. Wenn sie nicht rechtzeitig widersprechen, wird ihnen nichts übrigbleiben, als in den sauren Apfel zu beißen. Im Durchschnitt 590 Euro monatlich müssten sie dann automatisch aufbringen.“
Das gesamte Interview lesen Sie hier.
Doch wie soll diese Vorsorgepflicht konkret aussehen? Klar ist, dass die aktuell Selbstständigen nicht oder nur kaum in ihren Planungen beeinträchtigt werden sollen. Daher wurden zunächst einige Übergangsregelungen festgelegt:
Nicht der Vorsorgepflicht unterliegen
Wenn die Altersvorsorgepflicht kommt, können Sie entscheiden zwischen
Das Eckpunktepapier sieht vor, dass eine private Vorsorge
Außerdem muss die daraus resultierende Rente oberhalb eines Grundsicherungsniveaus von rund 800 Euro monatlich liegen.
Das gesamte Eckpunktepapier finden Sie hier.
Diese Kriterien erfüllt bislang faktisch nur die Rürup-Rente. Wir setzen diese Vorsorgeform bislang allerdings nur sehr selten ein, da wir grundsätzlich die Flexibilität und Kapitalisierbarkeit von solchen Produkten als essenziell ansehen. Im Vergleich zur gesetzlichen Rente kann eine Rürup-Rente dennoch eine Alternative darstellen.
Copyright/Quelle/Zuerst erschienen bei: H.S.F. Gesellschaft für Finanz- und Ruhestandsplanung mbH
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